Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler sowie privat versicherte Klienten, es ist auch eine Kostenerstattung bei gesetzlich versicherten Klienten möglich. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese befinden sich zum Download auf der Seite der Psychotherapeutenkammer.

 

Selbstzahler

Sollten Sie die Psychotherapie selbst zahlen, werden  die Sitzungen privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall erfährt kein Dritter von der Psychotherapie. Die Kosten für eine Psychotherapie sowie mögliche Zusatzleistungen (z.B. Befunderhebung etc.) richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Der Betrag ist immer im Voraus zu begleichen. Genaue Infos dazu finden Sie in den AGBs. Sprechen Sie mich auch gerne an. 

 

Private Krankenkasse 

Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch Ihren Tarif abgedeckt ist. Es können neben den psychotherapeutischen Sitzungen zusätzliche Leistungen z.B. Befunde oder Testdiagnostik erforderlich sein.

Die Begleichung der anfallenden Kosten gemäß der GOP ist in voller Höhe entsprechend der Rechnung, unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenversicherung, vom Klienten zu übernehmen.

 

Gesetzliche Krankenkasse

Als Privatpraxis ohne Kassenzulassung kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren kann eine Übernahme der Kosten dennoch beantragt werden. Sprechen Sie mich gerne unverbindlich zu dieser Option an.

 

 

Ein Coaching, das der beruflichen Weiterentwicklung oder der Klärung beruflicher Themen dient, ist in der Regel steuerlich absetzbar. Selbstzahler können die Kosten bei ihrer Einkommensteuer geltend machen. Bis zu einem bestimmten Betrag greift der Arbeitnehmerfreibetrag, darüber hinaus können Rechnungen als Werbungskosten angegeben werden.

 

 

Wenn Sie eine Sitzung verpassen, ohne mindestens 24 Std. vorher abzusagen und kein Ersatztermin meinerseits möglich ist, sind die Kosten von Ihnen für den Ausfall zu tragen (Ausfallhonorar). 

Kosten

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