Orientierung zu Honorar, Erstattung und Finanzierung.
Kostenübernahme und Honorar
Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen ist von Ihrer individuellen Versicherungssituation abhängig. In meiner Privatpraxis behandle ich Selbstzahler:innen, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte sowie Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge. In bestimmten Fällen ist zudem eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) beziehungsweise in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den jeweiligen Erstattungs- und Abrechnungsmöglichkeiten. Bei Fragen berate ich Sie gerne persönlich.
Kostenübernahme und Honorar
Abrechnung nach GOP / GOÄ
Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).
Ich rechne psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich zum 2,3-fachen Gebührensatz ab. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Gebührensatz erfolgt ausschließlich, wenn die in der Gebührenordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall informiere ich Sie selbstverständlich vor Beginn der Behandlung über die Begründung und die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die Abrechnungsempfehlungen sehen für die neuen psychotherapeutischen Analogleistungen regelhaft den 2,3-fachen Gebührensatz vor.
Orientierung zu den Honoraren
Die folgenden Angaben dienen Ihrer Orientierung. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung.
- Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch, 50 Minuten): 134,06 € (analoge GOÄ/GOP-Ziffer 812, 2,3-facher Gebührensatz)
- Einzelpsychotherapie (50 Minuten): 100,55 € (GOÄ/GOP-Ziffer 870, 2,3-facher Gebührensatz)
- Diagnostische Leistungen: Abrechnung gemäß GOP/GOÄ entsprechend Umfang und Fragestellung.
- Berichte und Stellungnahmen: Abrechnung nach individuellem Aufwand gemäß GOP/GOÄ.
Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder anderen Kostenträgern.
Eine offizielle Übersicht der GOÄ/GOP-Leistungen finden Sie zum Beispiel hier:
GOP-Infotabelle der Bundes-Psychotherapeutenkammer
Wichtiger Hinweis
Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Sollten im Einzelfall die Voraussetzungen für einen höheren Steigerungssatz vorliegen, bespreche ich dies selbstverständlich vor der Behandlung mit Ihnen.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in profitieren Sie von maximaler Vertraulichkeit und Flexibilität. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Krankenkassen, Versicherungen oder andere Stellen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und sind unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte zu begleichen.
Eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler:in kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie Wert auf Diskretion legen, Wartezeiten verkürzen möchten oder keine Informationen über eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrer Krankenakte hinterlegt werden sollen.
Private Krankenversicherung
Psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen häufig ganz oder teilweise erstattet. Umfang und Voraussetzungen der Kostenübernahme unterscheiden sich jedoch je nach Tarif.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die individuellen Erstattungsbedingungen.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß GOP und unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung. Das Honorar ist daher zunächst vollständig von Ihnen zu begleichen.
Beihilfe
Für beihilfeberechtigte Personen werden psychotherapeutische Leistungen in vielen Fällen anteilig durch die Beihilfe sowie ergänzend durch die private Krankenversicherung übernommen.
Da die Voraussetzungen je nach Bundesland und Beihilfeträger variieren können, empfehle ich, die individuellen Bedingungen vor Beginn der Behandlung zu klären.
Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP. Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von der Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung.
Heilfürsorge
Angehörige bestimmter Berufsgruppen, beispielsweise der Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr oder Feuerwehr, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen.
Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des zuständigen Trägers.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die geltenden Voraussetzungen und das erforderliche Antragsverfahren.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis verfüge ich über keine Kassenzulassung. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich.
In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragt werden. Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, muss individuell geprüft werden.
Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die grundsätzlichen Möglichkeiten und den Ablauf eines solchen Verfahrens.
Autismusdiagnostik
Die Autismusdiagnostik wird in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) abgerechnet.
Die Gesamtkosten für den diagnostischen Prozess liegen in der Regel zwischen 835 € und 936 €. Je nach individueller Fragestellung oder zusätzlichem diagnostischem Aufwand können weitere Kosten entstehen.
Der diagnostische Prozess umfasst in der Regel:
- ausführliches Erstgespräch inklusive psychopathologischer Befunderhebung
- biografische Anamnese
- testpsychologische Diagnostik (Selbst- und gegebenenfalls Fremdbeurteilungsverfahren)
- diagnostische Untersuchungssitzungen mit klinischen Interviews, standardisierten Verfahren (z. B. ADOS-2) und Verhaltensbeobachtung
- Auswertung sämtlicher Untersuchungsergebnisse
- ausführliches Rückmeldegespräch
- schriftlichen diagnostischen Bericht
Eine transparente Aufklärung über den individuellen Kostenrahmen erfolgt vor Beginn der Diagnostik.
Beratung, Coaching und Supervision
Psychologische Beratung, Coaching und Supervision sind keine Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und werden daher in der Regel privat finanziert.
Je nach individueller beruflicher Situation können die Kosten unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls steuerlich beraten.
Honorar: 80,00 € pro Sitzung (45 Minuten).
Paarberatung
Paarberatung ist eine beratende Leistung und keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes.
Sie dient der Reflexion und Bearbeitung partnerschaftlicher Themen. Es erfolgt keine Diagnostik oder Behandlung psychischer Erkrankungen. Die Kosten sind privat zu tragen.
Honorar: 100,00 € pro Sitzung (45 Minuten).
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher.
Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Gut informiert den nächsten Schritt gehen.
Gemeinsam den passenden Weg finden
Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen oder welcher Behandlungsweg sinnvoll ist. Gerne informiere ich Sie über die individuellen Rahmenbedingungen und beantworte Ihre Fragen.
So können Sie eine gut informierte Entscheidung treffen und sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Ihr Anliegen.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
