Kosten
Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler:innen sowie privat versicherte Klient:innen. In bestimmten Fällen ist auch eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Meine Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Genaue Informationen zu den Kosten finden Sie auch in den AGB. Bei Fragen können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.
Selbstzahler:innen
Wenn Sie die Leistungen selbst finanzieren, werden die Sitzungen privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Krankenkassen oder andere Dritte.
Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel vorab zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel zumindest einen Teil der Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Je nach Verlauf können zusätzlich Leistungen wie Diagnostik oder Befunderhebungen anfallen. Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die Versicherung und ist vollständig vom Klienten zu begleichen.
Weitere Informationen zur psychotherapeutischen Abrechnung bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten finden Sie hier:
Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte (PTK NRW)
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis ohne Kassenzulassung erfolgt keine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
Im Einzelfall kann eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragt werden. Gerne informiere ich Sie hierzu unverbindlich im Erstgespräch.
Sonstige Hinweise
Psychologische Beratung ist keine heilkundliche Leistung im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und wird daher nicht von Krankenkassen übernommen.
Coaching und Supervision sind in der Regel privat zu finanzieren und können – je nach individueller Situation – steuerlich geltend gemacht werden.
Paarberatung ist eine beratende Leistung und keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes. Es erfolgt keine Diagnostik oder Behandlung psychischer Störungen.
Bei nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagten Terminen wird ein Ausfallhonorar berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Autismusdiagnostik
Die Autismusdiagnostik wird in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) abgerechnet. Die Gesamtkosten für den diagnostischen Prozess liegen in der Regel zwischen 835,- Euro und 936,- Euro. Je nach individuellem Aufwand und diagnostischer Fragestellung können zusätzliche Kosten entstehen.
Der diagnostische Prozess umfasst mehrere strukturierte Schritte:
- ausführliches Erstgespräch inkl. psychopathologischer Befundaufnahme
- biografische Anamneseerhebung
- testpsychologische Diagnostik (Selbst- und ggf. Fremdbeurteilungsverfahren)
- diagnostische Untersuchungssitzungen (in der Regel 3–4 Termine) mit klinischen Interviews, standardisierten Testverfahren (z. B. ADOS-2) und Verhaltensbeobachtung
- Auswertung aller erhobenen Informationen
- ausführliches diagnostisches Rückmeldungsgespräch
- schriftlicher diagnostischer Bericht
Die einzelnen Schritte dienen einer sorgfältigen, wissenschaftlich fundierten und differenzierten diagnostischen Einschätzung.
Eine transparente Aufklärung über den individuellen Kostenrahmen erfolgt im Erstgespräch.
