Mein Angebot

Orientierung zu Honorar, Erstattung und Finanzierung.

Kostenübernahme und Honorar

Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen ist von Ihrer individuellen Versicherungssituation abhängig. In meiner Privatpraxis behandle ich Selbstzahler:innen, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte sowie Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge. In bestimmten Fällen ist zudem eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) beziehungsweise in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den jeweiligen Erstattungs- und Abrechnungsmöglichkeiten. Bei Fragen berate ich Sie gerne persönlich.

Kostenübernahme und Honorar

Orientierung zu den Kosten nach GOP / GOÄ

Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).

Die folgenden Angaben dienen Ihrer Orientierung und stellen typische Kostenrahmen dar. Die tatsächlichen Kosten können je nach individuellem Aufwand, therapeutischer Fragestellung und angewandtem Steigerungssatz variieren.

  • Einzeltherapie (50 Minuten, z. B. GOP 870): ca. 100 € – 160 €
  • Diagnostische Leistungen: abhängig vom Umfang und der Fragestellung
  • Berichte / Stellungnahmen: abhängig vom individuellen Aufwand

Die Abrechnung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung und wird unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen gestellt.

Eine offizielle Übersicht der GOP-Leistungen finden Sie hier:
GOP-Infotabelle der Bundes-Psychotherapeutenkammer

 

Wichtiger Hinweis

Der tatsächlich berechnete Betrag richtet sich nach dem individuellen Behandlungsaufwand sowie dem in der Gebührenordnung vorgesehenen Steigerungssatz (in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz, in begründeten Fällen auch darüber).

Eine transparente Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten erfolgt im Rahmen des Erstgesprächs.

 

Selbstzahler:innen

Als Selbstzahler:in profitieren Sie von maximaler Vertraulichkeit und Flexibilität. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Krankenkassen, Versicherungen oder andere Stellen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und sind unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte zu begleichen.

Eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler:in kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie Wert auf Diskretion legen, Wartezeiten verkürzen möchten oder keine Informationen über eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrer Krankenakte hinterlegt werden sollen.

 

Private Krankenversicherung

Psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen häufig ganz oder teilweise erstattet. Umfang und Voraussetzungen der Kostenübernahme unterscheiden sich jedoch je nach Tarif.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die individuellen Erstattungsbedingungen.

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß GOP und unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung. Das Honorar ist daher zunächst vollständig von Ihnen zu begleichen.

 

Beihilfe

Für beihilfeberechtigte Personen werden psychotherapeutische Leistungen in vielen Fällen anteilig durch die Beihilfe sowie ergänzend durch die private Krankenversicherung übernommen.

Da die Voraussetzungen je nach Bundesland und Beihilfeträger variieren können, empfehle ich, die individuellen Bedingungen vor Beginn der Behandlung zu klären.

Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP. Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von der Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung.

 

Heilfürsorge

Angehörige bestimmter Berufsgruppen, beispielsweise der Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr oder Feuerwehr, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Heilfürsorgeleistungen.

Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des zuständigen Trägers.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die geltenden Voraussetzungen und das erforderliche Antragsverfahren.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis verfüge ich über keine Kassenzulassung. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich.

In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragt werden. Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, muss individuell geprüft werden.

Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die grundsätzlichen Möglichkeiten und den Ablauf eines solchen Verfahrens.

 

Autismusdiagnostik

Die Autismusdiagnostik wird in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) abgerechnet.

Die Gesamtkosten für den diagnostischen Prozess liegen in der Regel zwischen 835 € und 936 €. Je nach individueller Fragestellung oder zusätzlichem diagnostischem Aufwand können weitere Kosten entstehen.

Der diagnostische Prozess umfasst in der Regel:

  • ausführliches Erstgespräch inklusive psychopathologischer Befunderhebung
  • biografische Anamnese
  • testpsychologische Diagnostik (Selbst- und gegebenenfalls Fremdbeurteilungsverfahren)
  • diagnostische Untersuchungssitzungen mit klinischen Interviews, standardisierten Verfahren (z. B. ADOS-2) und Verhaltensbeobachtung
  • Auswertung sämtlicher Untersuchungsergebnisse
  • ausführliches Rückmeldegespräch
  • schriftlichen diagnostischen Bericht

Eine transparente Aufklärung über den individuellen Kostenrahmen erfolgt vor Beginn der Diagnostik.

 

Beratung, Coaching und Supervision

Psychologische Beratung, Coaching und Supervision sind keine Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und werden daher in der Regel privat finanziert.

Je nach individueller beruflicher Situation können die Kosten unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls steuerlich beraten.

 

Paarberatung

Paarberatung ist eine beratende Leistung und keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes.

Sie dient der Reflexion und Bearbeitung partnerschaftlicher Themen. Es erfolgt keine Diagnostik oder Behandlung psychischer Erkrankungen. Die Kosten sind privat zu tragen.

 

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher.

Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Gut informiert den nächsten Schritt gehen.

Gemeinsam den passenden Weg finden

Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen oder welcher Behandlungsweg sinnvoll ist. Gerne informiere ich Sie über die individuellen Rahmenbedingungen und beantworte Ihre Fragen.

So können Sie eine gut informierte Entscheidung treffen und sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Ihr Anliegen.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

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